Anbieter im Beschwerdeaufkommen
Deutsche Abo Service LLC (Kalio, kalorien-tracker.net): wer dahintersteckt — und was eine Meldung bewirkt
Auf der Rechnung steht ein Name, auf der App steht ein anderer, und die Adresse liegt am Persischen Golf. Diese Seite ordnet zu: Die Deutsche Abo Service LLC mit Sitz in Ras Al Khaimah betreibt unter kalorien-tracker.net die Kalorienzähl-App „Kalio“ und berechnet dafür 169 Euro für zwölf Monate, sofort in voller Höhe. Wir haben die Vertragsbedingungen dieses Anbieters am 29. August 2026 selbst durchgesehen. Was dabei herauskam, steht weiter unten — einschließlich der Punkte, an denen wir nichts zu beanstanden haben.
Wer ist Deutsche Abo Service LLC?
- Marke
- Kalio
- Anbieter
- Deutsche Abo Service LLC
- Rechtsform
- Limited Liability Company (LLC)
- Sitz
- Al Hisn Rd – Dafan Al Nakheel, Ras Al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate
- Internetauftritt
- kalorien-tracker.net
- Forderung
- 169,00 € für 12 Monate, sofort in voller Höhe fällig
- Angebot
- Kalorienzähl-App „Kalio“ als Jahreszugang mit automatischer Verlängerung.
- Bekannt unter
- Kalio App · Kalorien-Tracker · kalorien-tracker.net · www.kalorien-tracker.net
Ist Ihnen das mit diesem Anbieter passiert?
Schildern Sie den Vorgang und hängen Sie das Schreiben an. Der Anbieter ist im Formular schon eingetragen.
Was wir nachgesehen haben
Links steht, was dort tatsächlich steht — belegt über die Fundstellen am Fuß der Seite. Rechts steht, wie wir es einordnen. Das ist eine Einschätzung und keine Feststellung darüber, wie sich der Anbieter in Ihrem Fall verhalten hat.
| Geprüft | Befund | Einordnung |
|---|---|---|
| Beschriftung der Bestellschaltfläche (§ 312j Abs. 3 BGB) | Die Schaltfläche trägt die Aufschrift „Zahlungspflichtig bestellen — 169,00 € für 12 Monate“. Preis und Laufzeit stehen unmittelbar darauf. | nicht zu beanstanden |
| Kündigungsschaltfläche (§ 312k BGB) | Unter /kuendigen erreichbar, im Fuß jeder Seite verlinkt, ohne Anmeldung benutzbar. Wir haben den Weg bis zur Bestätigungsseite durchgeklickt. | nicht zu beanstanden |
| Widerrufsbelehrung | Vorhanden, mit Frist, Anschrift und Muster-Widerrufsformular. Sie ist nicht versteckt und nicht an eine Anmeldung gebunden. | nicht zu beanstanden |
| Verlängerungsklausel (§ 8 der Geschäftsbedingungen) | Der Vertrag verlängert sich um zwölf Monate. Derselbe Paragraph räumt aber ein, danach jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats zu kündigen — wer die erste Gelegenheit verpasst, sitzt also kein zweites Jahr fest. | nicht zu beanstanden |
| Wertersatz nach Widerruf (§§ 6 und 9 der Geschäftsbedingungen) | Der Preis ist in „Einrichtung deines Kalio-Kontos: 84,50 €“ und „Kalio Jahreszugang: 84,50 €“ geteilt. Die Einrichtung soll mit der Freischaltung vollständig erbracht sein und im Widerrufsfall in voller Höhe berechnet werden. Zugleich beruft sich § 9 auf § 357a Abs. 2 BGB, der eine zeitanteilige Berechnung vorsieht. | angreifbar |
| Pflichtangaben im Impressum | Ausgewiesen sind Firmierung und Anschrift in Ras Al Khaimah. Nicht ausgewiesen sind ein Registereintrag, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine Telefonnummer. Zur Verbraucherschlichtung heißt es, man nehme daran nicht teil. | offen |
Was für den Anbieter spricht
- Es gibt die App, und es gibt eine Gegenleistung. Das unterscheidet diesen Fall von den Rechnungen, hinter denen überhaupt keine Leistung steht.
- Bestellknopf, Kündigungsknopf und Widerrufsbelehrung sind so gebaut, wie das Gesetz es verlangt. Vier von sechs geprüften Punkten haben wir nicht zu beanstanden.
- Die Laufzeitklausel ist verbraucherfreundlicher, als sie beim ersten Lesen wirkt: Ab dem zweiten Jahr ist monatlich Schluss, wann immer Sie wollen.
- Uns liegt zu diesem Anbieter keine einzige Meldung über eine Rechnung ohne vorherige Bestellung vor. Das ist bei den Fällen, mit denen diese Stelle sonst zu tun hat, ausdrücklich nicht der Regelfall.
Was wir nicht wissen
Diese Fragen lassen sich von außen nicht beantworten. Wer eine davon beantworten kann, schließt für alle nach ihm eine Lücke.
- Wie erscheint die Belastung auf dem Kontoauszug oder der Kartenabrechnung?
- Wir wissen es nicht. Der Buchungstext lässt sich von außen nicht ermitteln, und er ist die häufigste Art, wie Menschen einen unbekannten Anbieter überhaupt identifizieren. Wenn Sie eine Belastung sehen, sagen Sie uns, was dort steht — dieser Satz ist für den Nächsten mehr wert als alles andere auf dieser Seite.
- Gibt es Inkassovorgänge zu diesem Anbieter?
- Uns sind keine bekannt. Das heißt nicht, dass es keine gibt — es heißt, dass uns niemand einen gemeldet hat. Ein registriertes Inkassounternehmen im Vorgang würde das Bild deutlich verändern, deshalb fragen wir danach.
- Betreibt die Deutsche Abo Service LLC weitere Marken?
- Bekannt ist uns nur kalorien-tracker.net. Anbieter dieser Bauart führen häufig mehrere Angebote unter einer Gesellschaft; belegen können wir das hier nicht, und ohne Beleg behaupten wir es auch nicht. Wenn Ihnen die Firmierung unter einem anderen Namen begegnet ist, ist das der Hinweis, auf den wir warten.
- Wie reagiert der Anbieter, wenn jemand die Wertersatzrechnung bestreitet?
- Unbekannt. Die Klausel halten wir für angreifbar — was praktisch geschieht, wenn ihr jemand widerspricht, wissen wir erst, wenn es uns jemand berichtet. Antwortet der Anbieter, lenkt er ein, oder passiert nichts?
- Warum finden sich zu diesem Anbieter keine Erfahrungsberichte?
- Weil wir keine gefunden haben — weder in Bewertungsportalen noch in Foren noch in einem Beschwerderegister. Das ist keine Entlastung und keine Belastung, sondern schlicht eine Lücke. Bei einem Angebot, das seit einiger Zeit am Markt ist, wäre etwas anderes zu erwarten.
Drei Namen, ein Anbieter
Das ist der praktische Kern und zugleich der Grund, warum diese Seite existiert. Auf dem Handy steht „Kalio“. In der Adresszeile steht kalorien-tracker.net. Auf der Zahlungsaufforderung steht Deutsche Abo Service LLC. Wer nur einen dieser drei Namen vor sich hat, findet mit einer Suche danach im Zweifel nichts, was ihm weiterhilft — und hält den Vorgang für undurchsichtiger, als er ist.
Alle drei gehören zusammen. Das ist bei Anbietern dieser Bauart die Regel und für sich genommen nicht anrüchig: Produktname, Verkaufsadresse und Vertragspartner sind auch bei einem Supermarkt drei verschiedene Dinge. Es wird erst dann zum Problem, wenn die Verbindung nirgends nachlesbar ist. Genau die steht hier.
Was eine LLC in Ras Al Khaimah ist
Ras Al Khaimah ist eines der sieben Emirate der Vereinigten Arabischen Emirate. Eine dort ansässige Limited Liability Company entspricht in der Konstruktion grob einer GmbH: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Gesellschafter haften nicht persönlich.
Interessant ist nicht die Rechtsform, sondern was daran hängt. Ein deutsches Gericht kann über einen solchen Vertrag durchaus entscheiden — nur ist ein deutsches Urteil in den Emiraten mangels Anerkennungsabkommen praktisch nicht zu vollstrecken. Das schneidet in beide Richtungen. Für den Anbieter heißt es, dass er eine Forderung gegen einen deutschen Kunden vor einem deutschen Gericht einklagen müsste, mit allem, was dazugehört. Für den Kunden heißt es, dass ein gewonnener Prozess ihm sein Geld nicht automatisch zurückbringt.
Wer diesen Punkt kennt, versteht das Verhalten beider Seiten besser — und wird nüchterner darin, was ein Streit über 169 Euro realistisch bringt.
Was das Impressum nicht sagt
Ausgewiesen sind Firmierung und Anschrift. Das ist die Untergrenze. Nicht ausgewiesen sind ein Registereintrag, unter dem sich die Gesellschaft nachprüfen ließe, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine Telefonnummer. Zur Verbraucherschlichtung heißt es, man nehme daran nicht teil.
Wir bewerten das nicht als Verstoß — welche Angaben ein Anbieter mit Sitz außerhalb der EU im Einzelnen schuldet, ist eine Rechtsfrage, und die beantworten wir hier nicht. Wir schreiben nur hin, was fehlt, weil jede dieser Lücken eine praktische Folge hat: Ohne Register keine Gegenprobe, ohne Telefonnummer kein schneller Weg, ohne Schlichtungsstelle kein kostenloses Verfahren. Drei geschlossene Türen, bevor überhaupt jemand streitet.
Wofür diese Seite nicht da ist
Hier steht nicht, ob Sie zahlen müssen. Hier steht kein Musterschreiben, keine Fristberechnung und keine Einschätzung Ihres Vertrags. Das ist keine Bescheidenheit, sondern die Grenze dieser Stelle: Wir nehmen Meldungen entgegen und werten sie aus. Rechtsberatung im Einzelfall gehört in andere Hände, und wer sie Ihnen anbietet, ohne Ihre Unterlagen gesehen zu haben, verspricht zu viel.
Was hier steht, ist die Zuordnung — wer der Anbieter ist, was er verlangt, was an seinen Bedingungen auffällt und was nicht. Das ist der Teil, den man vor jeder Entscheidung braucht und der sich am schwersten selbst zusammensuchen lässt.
Die Lücken sind der eigentliche Grund zu melden
Oben stehen fünf Fragen, auf die wir keine Antwort haben. Das ist ungewöhnlich für eine Seite, die gefunden werden will, und es ist trotzdem richtig so.
Die wichtigste davon ist der Buchungstext. Die meisten Menschen entdecken einen unbekannten Anbieter nicht auf einer Rechnung, sondern auf dem Kontoauszug — und suchen dann nach der Zeichenfolge, die dort steht. Solange niemand uns sagt, wie diese Belastung erscheint, findet genau dieser Mensch nichts. Ein einziger Hinweis schließt die Lücke dauerhaft.
Dasselbe gilt für die anderen vier. Ob es Inkassovorgänge gibt, ob die Gesellschaft weitere Angebote betreibt, wie der Anbieter auf einen Widerspruch gegen die Wertersatzrechnung reagiert — das lässt sich von außen nicht recherchieren. Es kann nur berichtet werden, von jemandem, dem es passiert ist.
Und was am Ende ehrlich gesagt werden muss
Wir haben nichts gefunden, was diesen Anbieter zu einem Betrugsfall macht. Es gibt ein Produkt, der Bestellknopf sagt, was er kostet, die Kündigung geht mit einem Klick, und die Belehrung liegt an ihrem Platz. Wer hier eine Warnung erwartet hat, bekommt sie nicht.
Beanstandet haben wir einen Punkt, und der lohnt die Aufmerksamkeit: Die Aufteilung des Preises in zwei Hälften führt dazu, dass ein Widerruf in der ersten Woche fast so viel kostet wie das ganze Jahr. Ob das hält, ist eine Rechtsfrage. Dass es auffällt, ist eine Beobachtung — und die schreiben wir hin, zusammen mit allem, was daneben in Ordnung ist.
Was mit Ihrer Meldung geschieht
- Wir lesen jede Meldung und legen sie zu den übrigen zu dieser Firma. Was einzeln wie ein Missverständnis aussieht, wird zu zwanzigst zu einem Muster.
- Wir gleichen Ihre Schilderung mit dem ab, was zum Zeitpunkt Ihres Vertragsschlusses auf der Seite stand. Bedingungen ändern sich, und wer den Stand von damals belegen kann, steht deutlich besser da.
- Wir tragen die Antworten auf die offenen Fragen oben nach, sobald sie belegt sind — mit Datum, damit erkennbar bleibt, wann sich der Stand geändert hat.
- Wir geben keine Rechtsauskunft zu Ihrem Einzelfall und vertreten Sie nicht. Was wir Ihnen schicken, ist eine Einordnung, kein anwaltlicher Rat.
Häufige Fragen
Wer ist die Deutsche Abo Service LLC?
Eine Limited Liability Company mit Anschrift in Al Hisn Rd – Dafan Al Nakheel, Ras Al Khaimah, Vereinigte Arabische Emirate. Sie ist im Impressum von kalorien-tracker.net als Anbieter ausgewiesen. Mehr ist öffentlich nicht feststellbar: Ein Registereintrag, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine Telefonnummer fehlen.
Wer steckt hinter Kalio?
Dieselbe Gesellschaft. „Kalio“ ist der Produktname der App, kalorien-tracker.net die Adresse, unter der sie verkauft wird, und die Deutsche Abo Service LLC der Vertragspartner, der die Rechnung stellt. Drei Namen, ein Anbieter — und das ist der Grund, warum viele Betroffene die Rechnung zunächst nicht zuordnen können.
Was bedeutet ein Sitz in Ras Al Khaimah praktisch?
Dass jede Durchsetzung schwer wird. Zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht kein Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Zivilurteilen. Ein deutsches Urteil wäre dort also kaum zu vollstrecken — was in beide Richtungen wirkt und erklärt, warum sich ein Streit um kleine Beträge selten lohnt.
Ist die Firma seriös?
Das ist die falsche Frage, und wir beantworten sie deshalb nicht mit Ja oder Nein. Prüfbar ist, ob die einzelnen Bestandteile des Vertrags halten. Von sechs Punkten, die wir uns angesehen haben, sind vier in Ordnung, einer ist angreifbar, einer bleibt offen. Diese Aufstellung finden Sie oben — sie sagt mehr als ein Urteil in einem Wort.
Warum steht hier nicht, was ich rechtlich tun kann?
Weil diese Stelle das nicht darf und nicht kann. Wir nehmen Meldungen entgegen, werten sie aus und veröffentlichen Häufungen. Eine Prüfung Ihres Vertrags, eine Fristberechnung oder ein Schreiben an den Anbieter gehören in andere Hände — dafür brauchen Sie jemanden, der Ihre Unterlagen gesehen hat.
Nützt eine Meldung überhaupt etwas?
Für Ihren einzelnen Vertrag unmittelbar wenig — wir sind keine Behörde und können nichts aufheben. Für alles danach durchaus: Anbieter dieser Bauart werden nicht über ihren Sitzstaat erreicht, sondern über Zahlungsdienstleister, App-Plattformen und Suchmaschinen. Die reagieren auf dokumentierte Häufungen, nicht auf Einzelfälle.
Quellen
- Kalio — Impressum (Firmierung, Anschrift, fehlende Pflichtangaben) — Fundstelle (abgerufen am 29. August 2026)
- Kalio — Allgemeine Geschäftsbedingungen — Fundstelle (abgerufen am 29. August 2026)
- Kalio — Widerrufsbelehrung — Fundstelle (abgerufen am 29. August 2026)
- Kalio — Startseite (Preis, Laufzeit, Kündigungshinweis) — Fundstelle (abgerufen am 29. August 2026)
- Kalio — Bestellvorgang (Beschriftung der Bestellschaltfläche) — Fundstelle (abgerufen am 29. August 2026)
- § 312k BGB — Kündigung im elektronischen Geschäftsverkehr (gesetze-im-internet.de) — Fundstelle (abgerufen am 29. August 2026)
- § 357a BGB — Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs (gesetze-im-internet.de) — Fundstelle (abgerufen am 29. August 2026)
Stand 29. August 2026 · geprüft und freigegeben von Redaktion Verbraucherhilfen am 29. August 2026.
Hinweis für Deutsche Abo Service LLC
Stimmt eine Angabe auf dieser Seite nicht mehr oder hat sie nie gestimmt, schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Belegte Richtigstellungen nehmen wir auf und weisen sie mit Datum aus; die bisherige Fassung bleibt dabei erkennbar.
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