Warnung · Im Onlinehandel
Onlineshop mit vollständigem Impressum: Wann die Angaben trotzdem nichts beweisen
Ein Impressum mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten ist Pflicht, aber kein Echtheitsnachweis. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beschrieb Shops, deren Impressum Personendaten realer Menschen enthielt, und nennt Handelsregister und europäisches Unternehmensregister als Prüfstellen. Stimmt das Impressum dort nicht mit dem Eintrag überein oder findet sich das Unternehmen gar nicht, sollten Sie nicht bestellen und nicht vorab zahlen.
Woran Sie es erkennen
- Das Impressum ist vollständig, aber die genannte Firma lässt sich im Handelsregister oder im europäischen Unternehmensregister nicht finden.
- Name, Adresse oder Registernummer im Impressum stimmen mit dem Registereintrag nicht überein, oder die Firma sitzt laut Register an einem anderen Ort.
- Die Internetadresse besteht aus einem Vor- und Nachnamen mit einer Endung wie .shop, oder die Domain ist erst wenige Monate alt.
- Die Kontoverbindung im Bestellvorgang gehört nicht erkennbar zu der Firma, die im Impressum steht.
Was jetzt zu tun ist
- Angaben im Impressum selbst prüfen: Firma und Registernummer im Handelsregister oder im europäischen Unternehmensregister nachschlagen.
- Vor der Zahlung prüfen, ob Kontoinhaber und Firma zusammenpassen. Bei Abweichung nicht überweisen.
- Haben Sie schon gezahlt: Bank informieren, Bestätigungsmail, Screenshots und Impressum sichern und Anzeige erstatten.
- Steht Ihr eigener Name in einem Impressum, dem Sie nicht zugestimmt haben: Anzeige erstatten und den Shop bei der Verbraucherzentrale melden.
Was ein Impressum kann und was nicht
Ein gewerblicher Onlineshop muss nach der Verbraucherzentrale Niedersachsen den Namen des Unternehmens, die Rechtsform, eine vollständige Anschrift und Kontaktmöglichkeiten wie eine E-Mail-Adresse nennen. Fehlt das, ist das ein Warnzeichen, und die Warnung zu Onlineshops, die nur Vorkasse anbieten beschreibt, warum es den Shop im Streitfall unerreichbar macht.
Der Umkehrschluss gilt nicht. Ein vollständiges Impressum sagt, was der Betreiber auf die Seite geschrieben hat. Es sagt nicht, dass der Betreiber die genannte Firma ist.
Wie fremde Angaben in ein Impressum geraten
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat im Februar 2024 eine Masche beschrieben, bei der Shops unter Domains wie „Vorname-Nachname.shop“ mit professionellen Produktbildern auftraten und im Impressum Namen, Adressen und Telefonnummern realer Personen führten. Die Daten stammen nach ihrer Angabe aus Quellen wie Gewinnspielen, Datenlecks oder frei zugänglichen Portalen, sozialen Medien und Websites.
Zu den Erkennungszeichen zählt die Verbraucherzentrale eine fehlende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einheitlich gestaltete allgemeine Geschäftsbedingungen und die Präsenz bei Google Shopping. Das sind Merkmale, die Sie beim Blick auf die Seite selbst finden können.
Auch das Kopieren eines echten Auftritts kommt vor. Die Polizeiliche Kriminalprävention schreibt, Betreiber von Fakeshops kopierten teilweise real existierende Websites vollständig. Wer dort bestellt, sieht dann eine Seite, die er vielleicht kennt.
Die Prüfung, die ein Impressum ersetzt
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen nennt das Handelsregister und das europäische Unternehmensregister als Stellen, in denen sich Unternehmensdaten nachschlagen lassen. Vergleichen Sie Name, Anschrift und Registernummer mit dem Impressum. Weichen sie ab oder findet sich das Unternehmen dort nicht, bestellen Sie nicht. Prüfen Sie außerdem, ob Kontoinhaber und Firma zusammenpassen: Betrüger nutzen nach dieser Quelle deutsche oder europäische Kontoverbindungen, weil sie seriös wirken.
Ein weiterer Hinweis betrifft das Alter der Domain. Neue Domains sind laut Verbraucherzentrale ein Warnsignal, prüfbar über eine ICANN-Abfrage oder bei DENIC, ebenso ungewöhnliche Endungen wie .shop, .store, .top oder .xyz. Für sich genommen beweist auch das nichts.
Wenn Ihr eigener Name im Impressum steht
Dass Namen realer Personen in solchen Impressumsangaben stehen, hat eine zweite Seite: Nach den genannten Quellen der Daten kann es jeden treffen, der einmal irgendwo seine Adresse angegeben hat. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, umgehend Strafanzeige zu stellen, die Werbeanzeige beim Anbieter der Plattform zu melden und sich an den Anbieter der Shopsoftware zu wenden.
Für Unternehmen, die von Fakeshops betroffen sind, nennt die IHK Region Stuttgart Strafanzeige, die Meldung bei Verbraucherzentrale und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie den Kontakt zum Domain-Registrar als Maßnahmen.
Was Nichtstun kostet
Die Registerprüfung dauert wenige Minuten und entscheidet, ob Sie einer Überweisung vertrauen, die Sie ohne Zutun des Empfängers nicht zurückholen können.
Quellen
- Verbraucherzentrale Niedersachsen, „Fakeshops im Internet: Typische Merkmale und Warnsignale“, Stand 31.07.2026 — Fundstelle (abgerufen am 20. September 2026)
- Verbraucherzentrale Niedersachsen, „Verbraucherzentrale warnt vor neuer Fakeshop-Masche“, 13.02.2024 — Fundstelle (abgerufen am 20. September 2026)
- IHK Region Stuttgart, „Fakeshops im Internet“, Stand Juli 2025 — Fundstelle (abgerufen am 20. September 2026)
Stand 20. September 2026 · geprüft und freigegeben von Redaktion Verbraucherhilfen am 20. September 2026. Angaben zum Marktgeschehen stammen von den genannten Stellen und sind deren Feststellungen, nicht unsere Zählung.
Häufige Fragen
Ein Impressum ist doch Pflicht. Reicht es nicht, dass es da ist?
Nein. Das Impressum ist eine Pflichtangabe und sein Fehlen ein Warnzeichen. Dass es vorhanden ist, belegt aber nichts, denn die Angaben können übernommen sein. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beschrieb Shops, deren Impressum Namen, Adressen und Telefonnummern realer Personen enthielt.
Wo lese ich nach, ob die Firma existiert?
Im Handelsregister oder im europäischen Unternehmensregister, die die Verbraucherzentrale Niedersachsen als Prüfstellen nennt. Vergleichen Sie Name, Anschrift und Registernummer mit dem Impressum. Wird das Unternehmen dort gar nicht gefunden, ist das ein Grund, nicht zu bestellen.
Woher stammen solche Daten?
Nach Angabe der Verbraucherzentrale Niedersachsen zum Beispiel aus Gewinnspielen, Datenlecks oder aus frei zugänglichen Portalen, sozialen Medien und Websites. Was in einem Impressum steht, ist deshalb kein Beleg dafür, dass die genannte Person mit dem Shop zu tun hat.
Ich bin Unternehmer, und jemand kopiert meinen Auftritt. Was tun?
Die IHK Region Stuttgart nennt für betroffene Unternehmen unter anderem Strafanzeige, Meldung bei Verbraucherzentrale und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Kontakt zum Domain-Registrar und die Information der Kunden über die eigenen Vertriebskanäle.
Ist Ihnen das passiert?
Melden Sie den Vorgang. Jede Meldung macht das Bild genauer — und Warnungen entstehen hier nur aus gemeldeten Fällen.