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Verbraucherhilfen

Warnung · In Anzeigen und Inseraten

Fahrzeug im Inserat, Lieferung über eine Spedition, vorab zahlen: Was hinter dieser Masche steckt

Das Europäische Verbraucherzentrum und die Polizeiliche Kriminalprävention beschreiben beim Fahrzeugkauf im Internet eine Masche: Das Auto stehe im Ausland, eine Spedition liefere und halte vorab eine Kaution als angeblicher Treuhänder, bezahlt werde erst nach der Lieferung. Nach dem EVZ existieren Fahrzeug und Spedition nicht, nach der Polizei sind die Seiten und Identitäten der Zahlungsabwickler gefälscht. Zahlen Sie nie ohne Besichtigung und Probefahrt und nie in Vorleistung an Dritte.

Woran Sie es erkennen

  • Das Fahrzeug steht angeblich im Ausland, und ein Besichtigungstermin ist nicht möglich.
  • Der Verkäufer bietet an, das Auto per Spedition zu schicken, und verlangt vorab eine Kaution oder Anzahlung, die die Spedition als Treuhänder halten soll.
  • Der Preis liegt unverhältnismäßig niedrig, und der Verkäufer hat dafür eine ausführliche Begründung parat.
  • Es gibt eine professionell gestaltete Internetseite der Spedition und Scans von Ausweisen, Fahrzeugpapieren oder Handelsregisterauszügen.

Was jetzt zu tun ist

  1. Zahlen Sie nicht ohne vorherige Besichtigung und Probefahrt. Das rät das EVZ ausdrücklich.
  2. Nicht an ein Speditions- oder Verschiffungsunternehmen vorab zahlen, das als Treuhänder auftritt. Kein Geld per Bargeldtransfer senden.
  3. Das Inserat dem Portalbetreiber melden und Anzeige bei der Polizei erstatten.
  4. Ist Geld geflossen: Bank sofort informieren und alle Unterlagen sichern, auch die Internetseite der Spedition als Screenshot.

Die Masche in drei Schritten

Das EVZ beschreibt sie so: Das Fahrzeug soll sich im Ausland befinden. Der Verkäufer bietet an, es per Spedition zum Käufer zu transportieren. Vor dem Versand verlangt er eine Anzahlung von etwa 2.000 Euro als Kaution, die ein Spediteur als Treuhänder halten soll. Der Verkäufer erhalte sein Geld erst nach der Lieferung.

Das klingt nach Käuferschutz und ist der Kern des Musters: Es verlegt das Vertrauen von einem Unbekannten auf einen zweiten Unbekannten. Nach den Angaben des EVZ existieren jedoch weder das Fahrzeug noch das Speditionsunternehmen. Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt dasselbe: Der Verkäufer fordere auf, Geld an ein Speditions- oder Verschiffungsunternehmen zu überweisen, das als Treuhänder fungieren soll, dessen Seiten und Identitäten aber gefälscht sind.

Warum die Seiten überzeugend wirken

Das EVZ nennt professionell gestaltete, aber gefälschte Internetseiten der angeblichen Spedition und gefälschte Dokumente wie Ausweise, Fahrzeugpapiere und Handelsregisterauszüge. Dazu kommen ungewöhnlich niedrige Preise mit ausgearbeiteten Begründungen. Nach der Polizei verschwinden die Seiten nach kurzer Zeit aus dem Netz, und das Angebot taucht teils unter anderer Adresse wieder auf.

Auch das ist ein Grund, warum eine Prüfung der Speditionsseite wenig hilft. Eine Seite, ein Registerauszug und eine Ausweiskopie lassen sich alle herstellen. Ob es den Zahlungsempfänger gibt, zeigt erst eine Besichtigung des Fahrzeugs.

Wie gezahlt werden soll

Das EVZ nennt als Zahlungswege der Betrüger Banküberweisung oder Geldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram. Die Polizeiliche Kriminalprävention ergänzt, dass Betrüger die Kopie des Belegs verlangen, um Ausweispapiere zu fälschen. Ein Beleg, den Sie schicken, ist damit nicht nur Nachweis, sondern Werkzeug.

Was Nichtstun kostet

Wer vorab an die Spedition zahlt, verliert nach Angabe der Polizei üblicherweise das Geld unwiederbringlich. Die Polizei rät, über Internetmarktplätze niemals in Vorleistung zu gehen, und weist darauf hin, dass Plattformen weder die Bonität noch die Seriosität der Angebote prüfen. Das EVZ formuliert es so: „Zahlen Sie niemals ohne vorherige Besichtigung und Probefahrt.“

Warum eine Überweisung sich anders verhält als Lastschrift oder Kartenzahlung, beschreibt die Warnung zu Onlineshops, die nur Vorkasse anbieten. Beim Fahrzeugkauf ist die Konsequenz einfacher: Ohne Besichtigung kein Geld.

Der günstigste Weg

Der günstigste Weg ist ein Preisvergleich mit ähnlichen Fahrzeugen, denn unverhältnismäßig niedrige Preise sind nach dem EVZ ein Hinweis. Eine besonders schlüssige Begründung für den niedrigen Preis beruhigt nicht, sie gehört nach dem EVZ zum Muster.

Wenn Sie schon gezahlt haben

Nach dem EVZ sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten und den Fall der Watchlist Internet melden. Die Polizei rät außerdem, die Plattform zu informieren. Rufen Sie zuerst Ihre Bank an. Bei einer schon ausgeführten Überweisung sind die Aussichten nach Angabe der Polizei schlecht, aber der Anruf kostet nichts.

Quellen

  • Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, „Betrug beim Autokauf: Diese Maschen lauern im Netz“, aktualisiert am 14.02.2024 — Fundstelle (abgerufen am 20. September 2026)
  • Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, „Vorsicht bei Vorkasse“ — Fundstelle (abgerufen am 20. September 2026)

Stand 20. September 2026 · geprüft und freigegeben von Redaktion Verbraucherhilfen am 20. September 2026. Angaben zum Marktgeschehen stammen von den genannten Stellen und sind deren Feststellungen, nicht unsere Zählung.

Häufige Fragen

Warum soll eine Spedition das Geld halten?

Nach der Beschreibung des EVZ soll die Spedition als Treuhänder die Kaution von etwa 2.000 Euro halten, und der Verkäufer bekommt das Geld erst nach der Lieferung. Das klingt nach Käuferschutz. Nach den Angaben des EVZ existieren aber weder das Fahrzeug noch die Spedition.

Wie werden solche Zahlungen abgewickelt?

Das EVZ nennt Banküberweisung oder Geldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram. Die Polizeiliche Kriminalprävention schreibt, dass Betrüger die Kopie des Belegs verlangen, um Ausweispapiere zu fälschen.

Können Internetseiten einer Spedition gefälscht sein?

Ja. Beide Stellen beschreiben professionell gestaltete, aber gefälschte Seiten. Nach der Polizei verschwinden sie nach kurzer Zeit aus dem Netz und tauchen teils unter anderer Adresse wieder auf. Die Seite eines Zahlungs- abwicklers ist deshalb kein Beleg dafür, dass es ihn gibt.

Ist das Geld nach der Zahlung verloren?

Nach Angabe der Polizei ist das überwiesene Geld üblicherweise unwiederbringlich verloren. Informieren Sie Plattform und Polizei und die Bank so früh wie möglich. Bei einer schon ausgeführten Überweisung sind die Aussichten schlecht.

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