Warnung · In Anzeigen und Inseraten
Ferienwohnung oder Mietwohnung im Inserat: Woran Sie ein unechtes Angebot erkennen
Das Europäische Verbraucherzentrum und die Verbraucherzentrale beschreiben Inserate für Ferien- und Mietwohnungen, die deutlich unter dem üblichen Preis liegen und bei denen der angebliche Eigentümer im Ausland ist, nicht besichtigen lässt und Geld vorab verlangt. Seriöse Vermieter und Makler verlangen nach Angabe der Verbraucherzentrale keine Zahlung vor der Besichtigung, und die Kaution wird erst nach Abschluss des Mietvertrags fällig. Zahlen Sie nichts für eine Wohnung, die Sie nicht gesehen haben.
Woran Sie es erkennen
- Der Preis liegt weit unter dem, was vergleichbare Wohnungen kosten. Das EVZ nennt bei Ferienwohnungen teilweise 50 Prozent darunter.
- Der Vermieter ist angeblich im Ausland, kann nicht zur Besichtigung kommen und bietet an, den Schlüssel per Post oder über einen Mittler zu schicken.
- Vor der Besichtigung wird Geld verlangt: Kaution, Vorauszahlung des vollen Mietpreises, Gebühr für die Aufnahme in eine Vorauswahl.
- Die Kommunikation soll außerhalb der Buchungsplattform laufen, es gibt nur E-Mail-Kontakt, und der Mietvertrag enthält sprachliche Auffälligkeiten.
Was jetzt zu tun ist
- Nichts zahlen, bevor Sie die Wohnung gesehen und den Mietvertrag geschlossen haben. Bei Ferienwohnungen höchstens etwa 20 Prozent anzahlen.
- Kommunikation und Zahlung nur über die Buchungsplattform abwickeln und Kreditkarte oder Lastschrift statt Überweisung wählen.
- Bilder mit einer Rückwärtssuche prüfen, die Adresse mit einem Kartendienst abgleichen und Warnlisten wie die der Watchlist Internet ansehen.
- Ist Geld geflossen: Bank sofort auffordern, die Überweisung rückgängig zu machen, Anzeige erstatten und das Inserat beim Portal melden.
Der Ablauf, den beide Stellen beschreiben
Das Europäische Verbraucherzentrum beschreibt für Ferienwohnungen im EU-Ausland Angebote auf eigens erstellten Webseiten, aber auch auf seriösen Buchungsportalen. Die Anbieter geben sich als Eigentümer aus, wirken durch professionelle Inserate seriös und wollen Anzahlungen erhalten. Nach der Zahlung brechen sie den Kontakt ab oder löschen ihre Seite.
Die Verbraucherzentrale beschreibt für Mietwohnungen mehrere Varianten desselben Musters. Der Vermieter sei angeblich im Ausland und verlange Geld dafür, den Schlüssel zuzuschicken oder eine Besichtigung zu vermitteln. Andere Inserate verlangen die Kaution nach einer vermeintlichen Zusage vor dem Mietvertrag, oder sie versenden den Schlüssel per Nachnahme, ohne dass die Wohnung existiert. Wieder andere verlangen Geld für die Aufnahme in eine Vorauswahlliste. Dazu kommen Phishing-Mails im Namen von Immobilienportalen und die Forderung nach Personalausweiskopien.
Was beide Stellen als Merkmale nennen
Das EVZ führt für Ferienwohnungen auf: auffällig niedrige Preise, teilweise 50 Prozent unter vergleichbaren Angeboten, kurzfristige Verfügbarkeit auch in der Hauptsaison, fehlende Objektangaben, nur E-Mail-Kontakt ohne Anschrift oder Telefonnummer, sprachliche Auffälligkeiten im Mietvertrag, die Aufforderung zur Kommunikation außerhalb der Plattform, die Forderung des vollen Mietpreises im Voraus statt einer Anzahlung, nur eine akzeptierte Zahlungsart und keine oder verdächtig viele positive Bewertungen.
Die Verbraucherzentrale nennt bei Mietwohnungen: unrealistische Preise, jede Geldforderung vor der Besichtigung, Widersprüche zwischen Fotos und Beschreibung, Fotos aus Katalogen, schlechtes Deutsch, identische Anzeigentexte auf mehreren Portalen mit anderen Kontaktdaten, fehlende Angaben wie Kalt- und Warmmiete oder Energieausweis und eine IBAN mit einem unerwarteten Länderkürzel.
Was Nichtstun kostet
Wer für eine Wohnung zahlt, die er nicht gesehen hat, verliert das Geld, wenn es sie nicht gibt, und hat dann keinen Vertrag. Bei der Überweisung sagt die Verbraucherzentrale ausdrücklich, dass es keinen Anspruch darauf gibt, dass die Bank sie rückgängig macht. Bei Lastschriften ist nach dem EVZ ein Widerruf innerhalb von acht Wochen möglich, bei Kreditkarten ein Charge-Back innerhalb von 120 Tagen. Zwischen diesen Wegen liegt oft nur die Frage, wie Sie bezahlt haben. Was bei Kartenzahlung und Bezahldienst im Einzelnen gilt, steht in der Warnung zu Zahlungen per Kreditkarte oder PayPal an einen Fakeshop.
Der günstigste Weg
Das EVZ rät, für Ferienwohnungen ausschließlich die Buchungsplattform für Kommunikation und Zahlung zu nutzen, per Kreditkarte oder Lastschrift und nicht per Überweisung zu zahlen und höchstens 20 Prozent anzuzahlen. Empfohlen werden außerdem die Prüfung der Adresse mit einem Online-Kartendienst, eine Bilder-Rückwärtssuche und der Blick in Warnlisten wie die Watchlist Internet. Für Mietwohnungen gilt nach der Verbraucherzentrale: keine Zahlung vor der Besichtigung, Kaution erst nach dem Mietvertrag und keine persönlichen Dokumente per E-Mail.
Wenn es schon passiert ist
Beide Stellen nennen dieselben Schritte: Beweise sichern, Anzeige bei der Polizei erstatten, den Vorfall dem Portal oder Plattformbetreiber melden und die Bank kontaktieren. Das EVZ informiert über solche Fälle und berät zu Verbraucherfragen im EU-Ausland. Rechnen Sie nicht damit, dass das Geld zurückkommt, aber je früher Bank und Plattform Bescheid wissen, desto besser sind die Chancen, dass sich noch etwas aufhalten lässt.
Quellen
- Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, „Betrug mit Ferienwohnung in Europa – Was Sie beachten sollten“, Stand 08.05.2026 — Fundstelle (abgerufen am 20. September 2026)
- Verbraucherzentrale, „Fake-Wohnungen im Internet: So erkennen Sie falsche Immobilienanzeigen“, Stand 07.08.2026 — Fundstelle (abgerufen am 20. September 2026)
Stand 20. September 2026 · geprüft und freigegeben von Redaktion Verbraucherhilfen am 20. September 2026. Angaben zum Marktgeschehen stammen von den genannten Stellen und sind deren Feststellungen, nicht unsere Zählung.
Häufige Fragen
Darf ein Vermieter eine Kaution vor der Besichtigung verlangen?
Nach der Verbraucherzentrale verlangen seriöse Vermieter und Makler keine Zahlung vor der Besichtigung, und die Kaution wird erst nach Abschluss des Mietvertrags fällig. Jede Geldforderung vor der Besichtigung ist deshalb ein Warnzeichen, auch wenn sie als Vorreservierung bezeichnet wird.
Ich habe für eine Ferienwohnung schon gezahlt. Wie viel Zeit bleibt?
Das EVZ nennt bei Lastschriften einen Widerruf innerhalb von acht Wochen und bei Kreditkarten einen Charge-Back innerhalb von 120 Tagen. Kontaktieren Sie die Bank sofort, sichern Sie alle Beweise, erstatten Sie Anzeige und melden Sie das Inserat der Plattform.
Kann ein Inserat auf einem bekannten Portal trotzdem unecht sein?
Ja. Das EVZ schreibt, dass unechte Angebote auf eigens erstellten Webseiten, aber auch auf seriösen Buchungsplattformen auftauchen können. Wer sich auf den Namen der Plattform verlässt, prüft das Angebot selbst nicht.
Warum wird nach meinem Ausweis gefragt?
Die Verbraucherzentrale nennt Ausweiskopien als Mittel, die Identität für illegale Geschäfte zu missbrauchen. Persönliche Dokumente sollten nicht per E-Mail verschickt werden, und eine Kopie ist erst sinnvoll, wenn Sie die Wohnung gesehen und den Vermieter geprüft haben.
Ist Ihnen das passiert?
Melden Sie den Vorgang. Jede Meldung macht das Bild genauer — und Warnungen entstehen hier nur aus gemeldeten Fällen.