Warnung · Im Onlinehandel
Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen: Was die Ampel bedeutet und wo sie irren kann
Der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüft die Adresse eines Shops automatisch und zeigt eine Ampel. Grün heißt nur, dass der Shop bisher nicht negativ aufgefallen ist, Gelb, dass mindestens ein Warnzeichen vorliegt, Rot, dass die Adresse schon auf Fakeshop-Listen steht. Nach Angabe der Verbraucherzentrale bietet weder Grün noch Gelb eine Garantie. Wählen Sie deshalb auch bei einem grünen Ergebnis eine sichere Zahlungsart.
Woran Sie es erkennen
- Sie kennen den Shop nicht und finden nur Bewertungen, die der Shop selbst zeigt, oder keine.
- Der Preis ist auffällig niedrig, aber der Shop besteht erst seit kurzer Zeit.
- Das Ergebnis des Finders ist gelb, und Sie sind unsicher, ob das ein Freispruch oder eine Warnung ist.
- Der Finder zeigt Grün, obwohl im Bestellvorgang nur noch Vorkasse angeboten wird.
Was jetzt zu tun ist
- Vor jeder Bestellung bei einem unbekannten Shop die genaue Internetadresse im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.
- Bei Gelb selbst prüfen: Impressum, Zahlungsarten, Bewertungen außerhalb des Shops, Alter der Domain. Keine Vorkasse wählen.
- Auch bei Grün eine sichere Zahlungsart wählen, denn nach Angabe der Verbraucherzentrale bietet auch Grün keine Garantie.
- Ein rotes Ergebnis oder ein eigener Verdacht: Nicht bestellen. Wurde schon bezahlt, die Bank sofort informieren und Anzeige erstatten.
Was der Finder tut
Sie geben die Internetadresse des Shops ein, das System analysiert die Seite automatisch auf Merkmale, wie sie bei Fakeshops vorkommen, und nach kurzer Wartezeit erscheint das Ergebnis. Nach der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW arbeitet das Werkzeug mit künstlicher Intelligenz und prüft unter anderem auf ein fehlendes Impressum, gefälschte Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und technische Auffälligkeiten.
Die Zahlen, die die Verbraucherzentrale NRW nennt, zeigen die Größenordnung: 86.000 gefälschte Shops seien bereits identifiziert, rund 1.200 kämen im Monat hinzu, und täglich würden etwa 13.000 Anfragen eingegeben. Das sind die Zahlen der Verbraucherzentrale, nicht unsere Zählung.
Was die drei Farben sagen
Grün bedeutet laut Verbraucherzentrale, dass der Shop bisher nicht negativ aufgefallen ist. Die Adresse steht auf einer Liste geprüfter Shops. Gelb heißt, dass die Merkmale nicht ganz eindeutig sind: Der Shop steht weder auf einer Fakeshop-Liste noch auf einer Liste geprüfter Shops, zeigt aber mindestens ein Warnzeichen. Rot bedeutet, dass der Shop schon als Fakeshop aufgefallen sein kann, weil die Adresse auf einer Fakeshop-Liste steht.
Wer nur Rot als Warnung liest, übersieht, dass der Finder Ihnen bei Gelb die Entscheidung zurückgibt.
Was ein grünes Ergebnis nicht beweist
Nach den Hinweisen der Verbraucherzentrale bieten grüne und gelbe Ergebnisse keine Garantie, und sichere Zahlungsarten werden auch bei einer grünen Ampel empfohlen. Das ist der ehrliche Kern: Der Finder sagt, was bisher bekannt ist. Ein Shop, der gestern eingerichtet wurde, kann noch nirgends aufgefallen sein.
Hinzu kommt eine Einschränkung, die in der Pressemitteilung steht: Das Projekt war bis zum 30. Juni 2026 befristet. Ob die Seite zum Zeitpunkt Ihrer Prüfung so gepflegt wird wie zuvor, können Sie nur dort nachlesen.
Was Sie bei Gelb selbst prüfen
Das Glossar der Verbraucherzentralen nennt die Merkmale, auf die der Finder schaut und die Sie auch selbst prüfen können. Das Impressum ist für gewerbliche Webseiten Pflicht, und ein fehlendes kann darauf hindeuten, dass ein Shop keine echte Adresse hat. Die Laufzeit der Domain wird in drei Stufen eingeteilt: bis sechs Monate, sechs Monate bis zwei Jahre und ab zwei Jahren. Kurze Laufzeiten sind nicht zwingend verdächtig, treten bei Fakeshops aber häufig auf.
Auch die IP-Adresse steht im Glossar: Mehrere Shops mit derselben Adresse können auf einen gemeinsamen Betreiber hindeuten. Für Sie als Käufer lässt sich das kaum selbst prüfen, es zeigt aber, worauf der Finder achtet.
Was Nichtstun kostet
Wer einen unbekannten Shop nicht prüft und vorab zahlt, kann das Geld je nach Zahlungsart nicht mehr zurückholen. Welche Wege es gibt, beschreibt die Warnung zu Onlineshops, die nur Vorkasse anbieten. Die Prüfung dauert dagegen nach Angabe der Verbraucherzentrale nur eine kurze Wartezeit.
Wo Sie einen Verdacht melden
Nach den Angaben der Verbraucherzentrale melden Sie Shops auf Verkaufsportalen direkt dort, eigenständige Webseiten können Sie bei der Polizei anzeigen, und den Zahlungsdienst, über den Sie bezahlt haben, sollten Sie ebenfalls benachrichtigen. Für die Anzeige brauchen Sie Bestätigungsmail, Screenshots und die Kontoverbindung des Empfängers.
Quellen
- Verbraucherzentrale, „Fakeshop-Finder: Prüfen Sie, ob ein Online-Shop seriös ist“ — Fundstelle (abgerufen am 20. September 2026)
- Verbraucherzentrale, „Fakeshop-Glossar“, Stand 23.10.2025 — Fundstelle (abgerufen am 20. September 2026)
- Verbraucherzentrale NRW, „Fakeshops haben Hochkonjunktur“, 20.11.2025 — Fundstelle (abgerufen am 20. September 2026)
Stand 20. September 2026 · geprüft und freigegeben von Redaktion Verbraucherhilfen am 20. September 2026. Angaben zum Marktgeschehen stammen von den genannten Stellen und sind deren Feststellungen, nicht unsere Zählung.
Häufige Fragen
Bedeutet Gelb, dass der Shop unseriös ist?
Nein. Nach dem Glossar der Verbraucherzentralen bedeutet eine gelbe Ampel nicht zwingend, dass ein Shop unseriös ist. Der Shop steht weder auf einer Fakeshop-Liste noch auf einer Liste geprüfter Shops und zeigt mindestens ein Warnzeichen. Prüfen Sie das Impressum selbst und wählen Sie keine Vorkasse.
Ist ein grünes Ergebnis ein Gütesiegel?
Nein. Grün heißt nach Angabe der Verbraucherzentrale, dass der Shop bisher nicht negativ aufgefallen ist. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass grüne und gelbe Bewertungen keine Garantie bieten und sichere Zahlungsarten auch bei Grün empfohlen werden.
Wie neu darf ein Shop sein?
Das Glossar unterscheidet Domains bis sechs Monate, bis zwei Jahre und ab zwei Jahren Laufzeit. Eine kurze Laufzeit ist nicht zwingend verdächtig, tritt bei Fakeshops aber häufig auf. Es ist ein Hinweis, kein Urteil.
Wo melde ich einen Shop, den ich für unecht halte?
Shops auf Verkaufsportalen melden Sie direkt beim Portal. Eigenständige Webseiten können Sie nach Angabe der Verbraucherzentrale bei der Polizei anzeigen, und Zahlungsdienste sollten Sie ebenfalls benachrichtigen.
Ist Ihnen das passiert?
Melden Sie den Vorgang. Jede Meldung macht das Bild genauer — und Warnungen entstehen hier nur aus gemeldeten Fällen.